+49 (0)173 6493958    info@kaminholz-hess.de

Kaminholz Hess

AGB Kaminholz Hess


1. Allgemeines

(1) Die Geschäftsbeziehung zwischen Kunden, Vertragspartnern und Auftraggebern der Firma Kaminholz-Hess Inh. Stefan Heß ist durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Die Kunden, Vertragspartner und Auftraggeber können sich darauf verlassen, dass das Unternehmen seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausführt.

(2) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung als Vertragsbestandteil. Abweichende und zusätzliche Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(3) Weichen die Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern voneinander ab, so gelten nur die vorliegenden Bestimmungen. 1. Abgabe und Lieferung von Produkten 2. Für die richtige Auswahl des Materials ist der Käufer verantwortlich. Maße und Gewichtsangaben sowie die Materialzusammensetzung und Qualitäten unterliegen den bei Naturprodukten üblichen Schwankungen. 3. Nach dem Volumen bestellte oder verladene Mengen sind immer als ca. Angaben zu betrachten. Abweichungen von bis zu 10 Volumen % von der bestellten Menge sind vom Kunden zu akzeptieren.

(3) Sämtliche Materialien die als lose geschüttete Volumenpreise ausgezeichnet sind, werden als solche auf dem Lieferschein vermerkt. Reklamationen zur Menge müssen vor der Unterschrift auf dem Lieferschein geklärt werden. Wird bei der Verladung durch den Radlader oder den Käufer das Volumen verdichtet, kann das tatsächliche Volumen vom ermittelten Volumen deutlich abweichen und berechtigt nicht zur Reklamation.

(4) Nach dem Volumen abgerechnete Produkte werden nach dem ermittelten Volumen ab Werk abgerechnet. Je nach Material, Beförderungsstrecke und Feuchtigkeitsgrad kann das Transportgut bis auf 80 % des ursprünglichen Volumens zusammensacken. Dieser Umstand berechtigt nicht zu Reklamationen.

(5) Lieferungen erfolgen soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, frei verladen ab Firma Kaminholz-Hess.

(6) Bei "Lieferung frei Kunde" muss gewährleistet sein, dass die An und Abfuhr mit dem bestelltem Fahrzeug ohne Gefahr für das Fahrzeug und die Ladung erfolgen kann. Bei lose angeliefertem Material muss vom Kunden eine Abkippstelle zugewiesen werden. Abgekippt wird im Beisein vom Kunden auf dessen Verantwortung. Vereinbarte Liefertermine die vom Kunden nicht eingehalten werden, berechtigen zur Abrechnung der entstandenen Kosten. Bei Nichteinhaltung der Abladezeit oder einer Störung der Zu- und Abfahrt bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, die Standzeit zu berechnen.

(7) Erfüllungsort für Lieferungen "Ab Werk" wie "Frei Kunde" ist das Firmengelände der Firma Kamainholz-Hess aus 52222 Stolberg 

Qualität und Gewährleistung

(1) Mängelrügen sind sofort nach Entladen oder Empfang der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Sie können nur anerkannt werden, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet.

(3) Bei begründeten Mängelrügen steht dem Käufer nur das Recht auf Minderung zu. Ansprüche auf Wandlung oder Nachlieferung mängelfreier Ware sind ausgeschlossen. Falls keine Einigung über eventuelle Preisminderungen binnen angemessener Frist erfolgt, kann der Verkäufer nach seiner Wahl fehlerfreie Ware nachliefern oder Gutschrift erteilen, wobei sich der Gutschriftswert höchstens auf die vom Verkäufer gelieferte Ware beschränkt.

(4) Für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Anwendung der Holzbrennstoffe ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Jegliche Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung der Holzbrennstoffe entstehen, wird ausgeschlossen. 

Angebot, Auftrag und Bestellung

(1) An schriftliche Angebote hält sich das Unternehmen, sofern keine anderen Fristen vereinbart werden, 30 Kalendertage nach Angebotsdatum gebunden.

2) Jeder Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.